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Seit 2000 – Ihr professionelles Team für:

Immobilienbewertung, Immobilienbegutachtung, Bausachverständiger,  Verkehrswertermittlung, Grundstückswertermittlung, Beratung, Schlichtung

Unabhängige, fachliche Beratung und Ermittlung von:

  • Verkehrswerten/ Marktwerten
  • Grundbesitzwerten
  • Grundsteuerwerten
  • Mietwerten im Rahmen von Vollgutachten
  • gutachterlichen Stellungnahmen oder Wertauskünften
Stralsund | Greifswald | Rügen
Mecklenburg Vorpommern
Gunnar Marquardt | Biographie

Ausbildung | Studium | Zertifizierung
Bankkaufmann, geprüfter Immobilienfachwirt (IHK), Immobilienbetriebswirt (Dipl. EIA), zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) (DIN EN ISO/IEC 17024)

Funktionen
Stellvertreter des Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in dem Landkreis Vorpommern-Rügen seit 01/2012 (seit 12/2002 berufenes Mitglied), seit 01/2011 berufenes, ehrenamtliches Gründungsmitglied im oberen Gutachterausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern, von 09/2010 bis 12/2021 Bausachverständiger des Finanzamtes Stralsund, Fachmitglied Grundstückswertermittlung in mehreren Umlegungsausschüssen
Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG  

Aktuelles - Neueste Einträge

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im sogenannten Bundesmodell (Grundsteuer)

Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn sich der im sog. Bundesmodell festgestellte typisierte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Verstoß gegen das Übermaßverbot). Nach kürzlich ergangenen Anweisungen der Finanzverwaltung und ersten landesgesetzlichen Regelungen soll diese Rechtsprechung umfassend umgesetzt werden, was weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland hat.

Leipzig und Rostock unter den Top Ten der lebenswertesten Städte Europas

Die Europäische Kommission befragte 71.153 Menschen aus 83 europäischen Städten, ob sie mit ihrem Wohnort zufrieden sind. Nicht nur die deutschen Ergebnisse überraschen.


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Häufig gestellte Fragen 

Wie erfolgt eine Beauftragung?

Vor einer Beauftragung findet eine Ortsbesichtigung statt und es werden alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen gesichtet sowie ein Aufmaß und eine Fotodokumentation erstellt. Wieder im Büro erstellen wir Ihnen ein Honorarangebot mit Festpreisgarantie. Beauftragen Sie uns, wird das Honorar fällig, wenn Sie uns nicht beauftragen, entstehen Ihnen keine Kosten. 

Gibt es eine kostengünstigere Variante als das Vollgutachten? 

In Abstimmung mit Ihnen und ggf. mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt erstellen wir Ihnen in einem ersten Schritt gerne eine Wertauskunft (Honorar 50% vom Vollgutachten) oder eine gutachterliche Stellungnahme (Honorar 75% vom Vollgutachten) als Orientierung. Wird später ein Vollgutachten zum gleichen Stichtag gewünscht, entstehen nur die Differenzkosten. 

Wer besorgt noch fehlende Objektunterlagen? 

Sie unterschreiben uns einfach eine Vollmacht und wir besorgen diese gerne für Sie.

Für das Bewertungsobjekt gibt es bislang keinen Energieausweis. 

Kein Problem. Wir übersenden unserem Partnerbüro die relevanten Objektdaten und Sie erhalten bei einem Bewertungsauftrag zusätzlich einen Energieausweis.

Wie kann man Sie außerhalb der Geschäftszeiten erreichen? 

Schreiben Sie uns gerne eine email mit Ihren Kontaktdaten und Ihrem Anliegen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir melden uns dann am nächsten Bürotag umgehend bei Ihnen.

Unser Team

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