Am 01.04.2025 => 25 Jahre Bürojubiläum!
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Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn sich der im sog. Bundesmodell festgestellte typisierte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Verstoß gegen das Übermaßverbot). Nach kürzlich ergangenen Anweisungen der Finanzverwaltung und ersten landesgesetzlichen Regelungen soll diese Rechtsprechung umfassend umgesetzt werden, was weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland hat.
Die Europäische Kommission befragte 71.153 Menschen aus 83 europäischen Städten, ob sie mit ihrem Wohnort zufrieden sind. Nicht nur die deutschen Ergebnisse überraschen.
Preise sind eingebrochen, vor allem Bürogebäude finden kaum noch Käufer. Die Branche hofft im Laufe dieses Jahres auf Besserung.
Ihr Interessenverband will das Gesetz jedoch in Karlsruhe zu Fall bringen.
Doch der Rückgang beim Wohnungsbau belastet die Branche. Sie erwartet den ersten Jobabbau seit mehr als 15 Jahren.
Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommensteuer verlangen.
Der Rückgang der Preise für Wohnimmobilien in Deutschland hat sich im dritten Quartal noch einmal beschleunigt. Zwischen Juli und September fielen sie um durchschnittlich 10,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Das ist der höchste Wertverfall seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Die bis dahin stärksten Rückgänge hatte es im ersten (-6,8 Prozent) und zweiten Quartal 2023 (-9,6 Prozent) gegeben.
Arcona Hotels & Resorts hat aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten für seine deutschen Betriebe einen Antrag auf Gruppeninsolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Unternehmen betreibt unter anderem Hotels auf Rügen und auf Sylt.
Zuletzt sind die ohnehin niedrigen Leerstandsquoten in den Städten noch weiter gesunken, wie eine bislang unveröffentlichte Studie des Forschungsinstituts Empirica zeigt. In Deutschland standen Ende 2022 demnach rund 554.000 Wohnungen leer, das sind 53.000 weniger als im Vorjahr. Es ist der größte Rückgang seit 22 Jahren. Die Leerstandsquote beträgt 2,5 Prozent. »Wenn das so weitergeht, haben wir in den großen Städten bald gar keinen Leerstand mehr«, sagt Empirica-Chef Reiner Braun.
2700 neue Wohnungen, die vom Bauamt bereits genehmigt wurden, werden derzeit nicht gebaut. Auch bei Großprojekten wie dem Werftdreieck ist weiter unklar, wann es losgeht.
In Neubrandenburg, Schwerin und auch in Rostock mussten die ersten großen Baufirmen ins Insolvenzverfahren gehen.
Das trifft vor allem Häuslebauer, deren Eigenheim noch im Bau ist.