Telefon: 03831 2258941
E-Mail: mail@gunnarmarquardt.de

Familienheim steuerfrei vererben – an Ehegatten oder Kinder

Überblick über die Steuerbefreiung des Familienheims gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 4b, 4c ErbStG, kein Fall für einen Immobiliensachverständigen, sondern für Ihren Steuerberater.