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Grundsteuerreform, Erklärungsabgabe im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022

Zuarbeit bei der Einheitsbewertung für unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen entsprechend der Grundsteuerreform in allen Bundesländern durch mein 6-köpfiges Team, keine Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Finanzamt.

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