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Einheitliche Energieeffizienzklassen für Europa

Der Plan des EU-Parlaments sieht im Detail vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ vorweisen müssen. Bis 2033 soll diese Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ angehoben werden.

Die Effizienzklasse „A" umfasst Gebäude mit dem höchsten Energiestandard. Die 15 Prozent der Gebäude eines Landes mit der niedrigsten Energieeffizienz entfallen auf die Klasse „G".

Deutschland verfügt zusätzlich über die Effizienzklasse „H“, die mit der Einführung einer europaweit einheitlichen Regelung wegfallen würde. Nach Angaben des Immobilienverbands IVD fallen bundesweit allein über 6 Millionen Häuser in die Effizienzklassen „G“ und „H“ und müssten daher bis 2030 saniert werden. Das entspräche einem Anteil von rund 40 Prozent aller Eigenheime.